{"id":1372,"date":"2019-04-17T10:41:11","date_gmt":"2019-04-17T10:41:11","guid":{"rendered":"http:\/\/punktprint.de\/?page_id=1372"},"modified":"2019-04-18T06:44:47","modified_gmt":"2019-04-18T06:44:47","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen-agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/punktprint.de\/?page_id=1372","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)"},"content":{"rendered":"<p>1. Geltungsbereich<\/p>\n<p>Auftr\u00e4ge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgef\u00fchrt. Abweichende Regelungen bed\u00fcrfen der Schriftform.<\/p>\n<p>II. Gegenleistung<\/p>\n<p>1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unver\u00e4ndert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertssteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schlie\u00dfen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.<\/p>\n<p>2. Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschlie\u00dflich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringf\u00fcgiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.<\/p>\n<p>3. Skizzen, Entw\u00fcrfe, Probesatz, Retuschen, fotografische Aufnahmen, Probedrucke, Muster und \u00e4hnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn kein Auftrag zur Herstellung von Reproduktionen oder Druckplatten erteilt wird. Die Bestimmungen des Abschnittes IX gelten entsprechend.<\/p>\n<p>III. Zahlung<\/p>\n<p>1. Die Zahlung (Nettopreis zzgl. Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die Rechnung wird unter dem Tage des Abgangs der Filme, der Andrucke, der Ware oder der Teillieferung ausgestellt. Liegt bei Fertigstellung keine Versandverf\u00fcgung des Auftraggebers vor oder wird die Ware beim Auftragnehmer eingelagert, so wird die Rechnung unter dem Datum der Fertigstellung der Ware ausgestellt. Wechsel werden nicht angenommen.<\/p>\n<p>2. Bei gr\u00f6\u00dferen Auftr\u00e4gen ist der Lieferant berechtigt, Teilrechnungen auszustellen.<\/p>\n<p>3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zur\u00fcckbehaltungs- und Aufrechnungsrecht nicht zu.<br \/>\nDie Rechte nach \u00a7 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nach Abschnitt VI Punkt 3 nicht nachgekommen ist.<\/p>\n<p>IV. Zahlungsverzug<\/p>\n<p>1. Ist die Erf\u00fcllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschlu\u00df eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse gef\u00e4hrdet so kann der Auftragnehmer die sofortige Bezahlung aller<br \/>\nRechnungen, mit deren Bezahlung sich der Auftraggeber in Verzug befindet, verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zur\u00fcckhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Auftr\u00e4gen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer<br \/>\nauch zu, wenn der Auftraggeber 30 Tage nach Rechnungsstellung automatisch in Zahlungsverzug kommt (\u00a7284 BGB). Die Vorlagen werden in solchen F\u00e4llen vom Auftragnehmer bis zur vollst\u00e4ndigen Regulierung des Rechnungsbetrages<br \/>\neinbehalten.<\/p>\n<p>2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in H\u00f6he von 4% \u00fcber dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.<\/p>\n<p>V. Lieferung<\/p>\n<p>1. Den Versand nimmt der Auftragnehmer f\u00fcr den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportf\u00fchrers versichert.<\/p>\n<p>2. Liefertermine sind nur g\u00fcltig, wenn sie vom Auftraggeber ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Best\u00e4tigung \u00fcber den Liefertermin der Schriftform.<\/p>\n<p>3. Ger\u00e4t der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zun\u00e4chst eine angemessene Nachfrist zu gew\u00e4hren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zur\u00fccktreten. \u00a7 361 BGB bleibt unber\u00fchrt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur H\u00f6he des Auftragswertes (Eigenleistung, ausschlie\u00dflich Vorleistung und Material) verlangt werden, es sei denn, der Verzug wurde vom Auftragnehmer vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrt.<\/p>\n<p>4. Betriebsst\u00f6rungen, sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt, berechtigen nicht zur K\u00fcndigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses. Die Grunds\u00e4tze \u00fcber den Wegfall der Gesch\u00e4ftsgrundlage<br \/>\nbleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>5. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterver\u00e4u\u00dferung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. \u00fcbersteigt der Wert der f\u00fcr den Auftragnehmer bestimmten Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20%, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die \u00dcbersicherung des Auftragnehmers beeintr\u00e4chtigten Dritten<br \/>\ninsoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.<\/p>\n<p>6. Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Vorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenst\u00e4nden ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht gem\u00e4\u00df \u00a7369 HGB bis zur vollst\u00e4ndigen Erf\u00fcllung aller f\u00e4lligen Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung zu.<\/p>\n<p>VI. Beanstandungen<\/p>\n<p>1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgem\u00e4\u00dfheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur \u00fcbersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu pr\u00fcfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferkl\u00e4rung auf den Auftraggeber \u00fcber. Die fertigen Druckvorlagen sind vom Besteller auch dann nochmals genauestens zu pr\u00fcfen, wenn nach einer Korrekturphase ge\u00e4nderte Unterlagen erstellt werden. Ver\u00e4nderungen, die durch gelieferte digitale Daten eintreten, k\u00f6nnen nicht zur \u00dcbernahme von Folgekosten f\u00fchren. Hier hat Kontrolle durch den Besteller zu erfolgen.<\/p>\n<p>2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zul\u00e4ssig. Versteckte M\u00e4ngel, die nach der unverz\u00fcglichen Untersuchung nicht zu finden sind, m\u00fcssen innerhalb der gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsfrist geltend gemacht werden.<\/p>\n<p>3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Anspr\u00fcche zur Nachbesserung und\/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur H\u00f6he des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftraggeber oder seinem Erf\u00fcllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last. Das gleiche gilt f\u00fcr den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verz\u00f6gerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Verg\u00fctung (Minderung) oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Die Wandelung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der gelieferten Ware nur unerheblich mindert. Die Haftung f\u00fcr Mangelfolgesch\u00e4den wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erf\u00fcllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht f\u00fcr die dadurch verursachte Beeintr\u00e4chtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht wurde.<\/p>\n<p>4. M\u00e4ngel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, da\u00df die Teillieferung f\u00fcr den Auftraggeber ohne Interesse ist.<\/p>\n<p>5. Vom Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten angelieferte oder \u00fcbertragene Daten (z.B. ISDN) unterliegen keiner Pr\u00fcfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dieser \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr Fehler im Endprodukt, auch wenn es sich nur um Belichtungen handelt, die auf mangelhaft gelieferte Daten zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Gleichwohl ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Kopie anzufertigen. Der Auftraggeber versichert, da\u00df weder technischer noch urheberrechtlicher Kopierschutz<br \/>\nbesteht und stellt den Auftragnehmer von allen diesbez\u00fcglichen Haftungsrisiken frei.<\/p>\n<p>6. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren k\u00f6nnen geringf\u00fcgige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt f\u00fcr den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.Es wird ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen, da\u00df digitale Proofs Farbabweichungen enthalten k\u00f6nnen, die durch die unterschiedlichen<br \/>\nFertigungsverfahren bedingt sind. Sollte ein verbindlicher Andruck gew\u00fcnscht werden, m\u00fcsste diser kostenpflichtig erstellt werden.<\/p>\n<p>7. F\u00fcr Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur H\u00f6he der eigenen Anspr\u00fcche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Anspr\u00fcche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet wie ein B\u00fcrge, soweit Anspr\u00fcche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Anspr\u00fcche nicht durchsetzbar sind.<\/p>\n<p>VII. Verwahrung<\/p>\n<p>1. Vorlagen, Rohstoffe, Druck- und Datentr\u00e4ger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenst\u00e4nde sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Verg\u00fctung \u00fcber den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Der Auftragnehmer haftet nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n<p>2. Die vorstehend bezeichneten Gegenst\u00e4nde werden, soweit sie vom Arbeitgeber zur Verf\u00fcgung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. F\u00fcr Sch\u00e4digungen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n<p>3. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenst\u00e4nde versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.<\/p>\n<p>VIII. Eigentum Urheberrecht<\/p>\n<p>1. Die vom Autragnehmer zur Herstellung des Vetragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenst\u00e4nde, insbesondere Datentr\u00e4ger einschlie\u00dflich der erzeugten Daten, Filme, Druckplatten und alle Zwischenprodukte bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert.<\/p>\n<p>2. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausf\u00fchrung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Anspr\u00fcchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.<\/p>\n<p>IX. Impressum<\/p>\n<p>Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein \u00fcberwiegendes Interesse hat.<\/p>\n<p>X. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit<\/p>\n<p>1. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand f\u00fcr alle aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis entstehenden Anspr\u00fcche und Rechtsstreitigkeiten einschlie\u00dflich Wechsel- und Urkundenprozesse ist der Sitz des Auftragnehmers.<\/p>\n<p>2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Geltungsbereich Auftr\u00e4ge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgef\u00fchrt. Abweichende Regelungen bed\u00fcrfen der Schriftform. II. Gegenleistung 1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unver\u00e4ndert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertssteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. 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